Reitanlagennutzungs-Regeln
Bahnordnung (Stand Januar 2025)
• Für den Reitbetrieb auf dem Vereinsgelände gelten uneingeschränkt die ethischen Grundsätze des Pferdefreundes der FN.
• Beim Betreten oder Verlassen der Reitbahn vergewissert man sich mit dem Ruf „Tür frei“ und durch Abwarten der Antwort „Tür ist frei“, dass die Tür gefahrlos geöffnet werden kann.
• Auf- und Absitzen erfolgt an der Aufstiegshilfe oder in der Mitte eines Zirkels. Halten zum Nachgurten etc. erfolgt ebenfalls in der Mitte eines Zirkels.
• Auf allen Reit-, Spring- und Dressurplätzen sowie in der Reithalle gilt: Es ist von anderen Pferden immer ein ausreichender Sicherheitsabstand nach vorne bzw. Zwischenraum zur Seite von mindestens 2,50 m zu halten.
• Schrittreitende oder pausierende Reiter lassen trabenden oder galoppierenden Reitern den Hufschlag frei. Es sollte erst auf dem 2. Hufschlag zum Schritt oder Halten durchpariert werden.
• Grundsätzlich hat Vorfahrt, wer auf der linken Hand reitet. Es gilt Rücksicht, Vorsicht, Nachsicht! Rücksicht nehmen auf junge Pferde und unerfahrene Reiter sowie Miteinander sprechen, statt sich übereinander zu beschweren.
• Vor Anreiten eines Sprunges/Parcours ist laut und deutlich „Sprung/Parcours frei“ zu rufen. Reitanlagennutzungs-Regeln
• Longieren eines Pferdes in der Reithalle ist nur gestattet, wenn sich nicht mehr als 2 Reiter in der Halle befinden und diese dem Longieren zustimmen. Wenn sich Reiter in der Bahn befinden, muss beim longieren darauf geachtet werden, dass die Reiter nicht durch bockende oder rennende Pferde gefährdet werden und der äußere Hufschlag muss frei bleiben. Wenn keine Reiter in der Bahn sind, dürfen zwei Pferde gleichzeitig longiert werden. Möglichst die Zirkellinie nach oben und unten verschieben, damit sich der Boden nicht aufwühlt. Nach dem Longieren sind die Spuren mit dem Rechen wieder zu glätten. Longieren auf den Außenplätzen ist nicht gestattet. • Nach dem Voltigierunterricht ist der Longierzirkel von den Voltigierkindern zu glätten.
• Springen in der Reithalle ist in den im Hallennutzungsplan angegebenen Zeiten „bevorzugt Springen“ bzw. „Springstunde“ möglich. Außerhalb dieser Zeiten ist Springen nur möglich, wenn andere Reiter gefragt werden und diese damit einverstanden sind. Die Sprünge in der Reithalle müssen nach Benutzung wieder weggeräumt werden. Auf dem Reitplatz müssen sämtliche Stangen wieder in die Auflagen gehängt werden.
• Freies Laufenlassen in der Reithalle und auf den Außenplätzen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
• Die Pferdeäpfel sind vom Reithallenboden und den Außenplätzen in die Behälter zu entsorgen. Der Mistboy ist nach Nutzung wieder in der Ecke der Reitbahn zu deponieren. Zuschauer und Trainer werden darum gebeten, die Reiter dabei zu unterstützen. Es wird darum gebeten die vollen Schubkarren der Außenplätze in die dafür vorgesehenen Behälter zu kippen. Aus Sicherheitsgründen besteht auf dem Springplatz ein Nutzungsverbot von Headset und/oder Kopfhörern. Bei Gruppenstunden, für die der Springplatz gesperrt ist, ist die Nutzung erlaubt.
• Das Rauchen auf dem Pferd sowie auf den Reitplätzen und in der Reithalle ist verboten. Auf der restlichen Reitanlage ist das Rauchen in den ausgewiesenen Außenbereichen erlaubt.
• Generell ist auf Sauberkeit auf der Anlage zu achten. Müll und Zigaretten sind in den dafür vorgesehenen Tonnen vor der Reithalle zu entsorgen. Alle anderen auf der Anlage befindlichen Tonnen werden nicht geleert und dienen nur am Turnier als Mülltonnen.
Regelungen für Reitstunden:
• Auf allen Plätzen dürfen grundsätzlich Einzelstunden erteilt werden. Auf dem Springplatz dürfen auch Zweierstunden erteilt werden. Um ein ungestörtes Reiten zu ermöglichen, sollen nicht mehr als 2 Reitlehrer gleichzeitig Unterricht geben. Wir bitten um Absprache untereinander.
• Eine Sperrung der Plätz und der Halle ist für Gruppenstunden ab 3 Personen möglich. Diese müssen im Vorfeld durch den Vorstand genehmigt sein. Wenn innerhalb einer 4er Gruppe die Zeit auf 2x 30 Minuten aufgeteilt wird, ist das auch gestattet. Falls der Springplatz in der Sommersaison witterungsbedingt für feste Gruppenstunden nicht genutzt werden kann, dürfen diese in der Reithalle stattfinden.
• Hunde auf der Reitanlage sind stets an der Leine zu führen. Beim Anbinden von Hunden ist darauf zu achten, dass sie nicht auf den Reitplatz können und keine Pferde erschrecken. Wir bitten darum, die angebrachten Halteringe zu nutzen und vom Anbinden an der Bande abzusehen.
• Fremdreiter dürfen pro Jahr maximal 3x die Anlage nutzen, ohne in den Verein eintreten zu müssen. Die Nutzung muss vorab einem Vorstandsmitglied mitgeteilt werden. Es sind pro Nutzung 10 Euro Gebühr fällig. Diese sind in einem beschrifteten Umschlag (Name, Datum) in den Briefkasten an der Reithalle zu werfen. Bezahlter Beritt eines Pferdes durch einen Berufsreiter im Haupt- oder Nebenerwerb (vorbehaltlich Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft) ist erlaubt, sofern der Besitzer im Reitverein Mitglied und Anlagennutzer ist. Hier fällt keine Nutzungsgebühr an.
Auch auf der Reitanlage gelten Sicherheits- und Höflichkeitsregeln!
Vielen Dank!
Der Vorstand des RuFV WI-Erbenheim