Der innovative Reitvereinx
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 Stand 24.02.2005

 

Bahnregeln

 

·         Beim Betreten  oder Verlassen der Reitbahn vergewissert

       man sich mit dem Ruf „Tür frei“ und durch Abwarten

      der Antwort „Tür ist frei“, daß die Tür gefahrlos geöffnet

      werden kann.

 

·         Auf- und Absitzen sowie Halten zum Nachgurten etc.

       erfolgt stets in der Mitte eines Zirkels.

 

·         Von anderen Pferden ist immer ein ausreichender
 Sicherheitsabstand nach vorne bzw. Zwischenraum zur

      Seite von mindestens 2,50 m zu halten.

 

·         Schrittreitende oder pausierende Reiter lassen trabenden

      oder galoppierenden Reitern den Hufschlag frei. Es sollte

      erst auf dem 2. Hufschlag zum Schritt oder Halten

      durchpariert werden.

 

·         Grundsätzlich hat Vorfahrt, wer auf der linken Hand reitet.

 

·           Longieren von Pferden in der Reithalle ist nur gestattet,

wenn sich nicht mehr als 3 Reiter in der Halle befinden.

Wenn keine Reiter in der Bahn sind, darf auf zwei Zirkeln

longiert werden.  Möglichst die Zirkellinie nach oben und unten verschieben, damit sich der Boden nicht aufwühlt.  Sollte dies doch geschehen, sind die tiefen Spuren mit dem Rechen wieder zu glätten.

 

Solange nur ein Voltigierpferd longiert wird, ist die andere Hälfte der Reithalle für Reiter bzw. Longierer nutzbar.Der Voltigierunterricht darf allerdings nicht gestört werden.

Nach dem Voltigierunterricht ist der Longierzirkel von den Voltigierkindern zu glätten.

 

·         Springen ist möglich in den im Hallennutzungsplan angegebenen Zeiten „bevorzugt Springen“ bzw. „Springstunde“.    Außerhalb dieser Zeiten ist Springen nur möglich, wenn andere Reiter/Longierer gefragt werden und diese damit einverstanden sind.

    Die Sprünge müssen nach Benutzung wieder weggeräumt  

     werden, damit

·         der Boden abgezogen werden kann

·         Hufschlagfiguren geritten werden können

·         Der Longierer nicht auf einer Stelle stehen bleiben muss.

Während des Voltigierunterrichts ist kein Springen erlaubt. 

 

·         Beim Laufenlassen darauf achten, daß Hindernisstangen und Bande nicht angefressen werden.

·         Pferde nicht unbeaufsichtigt lassen (auch nicht kurzzeitig).

·         Löcher und Wälzstellen  werden mit dem Rechen wieder geglättet.

·         Die Pferdeäpfel sind vom Reithallenboden in den dafür vorgesehenen grünen Behälter zu entsorgen.

Auch in der Reitbahn gelten Sicherheits- und Höflichkeitsregeln:

 

·         Rücksicht, Vorsicht, Nachsicht

·         Rücksicht nehmen auf junge Pferde und unerfahrene Reiter.